Urs Ars
Urs Ars ist Freier Künstler & Wissenschaftler, insbesondere Mathematiker und Ideamatiker.
Zentrales Anliegen ist ihm die fruchtbare Verbindung von Kunst & Wissenschaft gemäß dem "Ars-Prinzip".
Dafür entwickelt er besonders die "Ideamatik", die "AdäquatheitsÄsthetik" und die Vision "IdeenReich IDEALIA".
Ästhetik dient damit der Erkenntnis — insbesondere als "Wissenschaftliches Visualisieren" bzw. "Adäquat Mehrdimensionale Ideen-Visualisierung" ("AMIV-Prinzip") — auch und besonders in der Wissenschaft und ergänzt dort INTRA-disziplinär Forschung, Lehre & Entwicklung gemäß dem "AkadEA-Prinzip".
Dies Prinzip wirkt auch in den Schönen Künsten, dort freilich (umgekehrt) besonders das verpönte objektive Element des Theoretischen und Heuristischen zur Forschung & Entwicklung im Gestalterischen ergänzend beisteuernd, aber auch (gern klare) Aussageabsichten in Werken begrüßend, wenn diese der "Ästhetischen Verständigung" in der Bildung (Lehre) dienen (können) sollen.
Im IdeenReich IDEALIA sollen die Künste i.w.S. (vgl. den "Erweiterten Kunstbegriff" von Joseph Beuys) auch INTER-disziplinär zusammengebracht werden. Wahr(e)Zeichen sind (z.T. mehrdimensionale) GedankenGebäude zum Anfassen und Begreifen der vielfältigen Zusammenhänge und des damit zusammenhängenden mehrdimensionalen und inklusiven integrativen Denkens und schöpferischen Schaffens.
Urs Ars betont (auch im "WahrNehmen" der Ästhetik) den Aspekt des Objektiven und der Wahrheit, die im genügend HochDimensionalen (gesucht und erkannt bzw. adäquat modelliert) errungen durchaus als objektiv zu bezeichnen ist und nicht bloß die Stufe verschiedener "subjektiver Wahrheiten" erreichen kann (vgl. Platons Höhlengleichnis und IdeenWelt-Vorstellung).
Das logisch Begründbare (und nicht bloß deutungshohl suggestiv oft genug "vernünftig" Genannte) ist ihm bis ins Künstlerische, Religiöse und natürlich Politische hinein immer bedeutsam und nie störend, zumal sich auch das Spielerische vernünftig gut begründen lässt und die Freiheit sogar Grundbedingung von Kunst & Wissenschaft ist, wie Art. 5, Abs. 3 unseres GrundGesetzes bestechend klar und weise (und) ganz uneingeschränkt (und zu Recht uneinschränkbar) zum Ausdruck bringt (s. Art5GG).
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